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Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601
Ein Flucht- und Rettungsplan stellt Fluchtwege, sowie Sicherheits- und Löscheinrichtungen in Gebäuden dar.
Weiterhin enthält er Informationen zum Verhalten bei Unfällen und im Brandfall. Die Pläne müssen den aktuellen baulichen Zustand des Gebäudes zeigen und übersichtlich sein. Ihre Gestaltung orientiert sich an internationalen Normen.
Benötigen Sie Flucht- und Rettungspläne für Ihr Unternehmen?
Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne –
- normgerecht – nach geltender DIN ISO 23601
- preiswert – auf Grund einer gestaffelten Kalkulation
- schnell – durch geschulte Mitarbeiter und CAD-Software
Wo und wann braucht man einen Flucht- und Rettungsplan?
Diese Kriterien bleiben jedoch recht vage. Nützlicher sind einige Beispiele aus der DGUV-Regel 100-001. Demnach sind Flucht und Rettungspläne angebracht:
- bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs
- bei weitläufigen Produktionsstätten
- in großen Bürogebäuden
- in Gebäuden mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen
- in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wie Raffinerien, Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien
- in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- wenn sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen, Betriebsfremde oder Personen mit eingeschränkter Mobilität im Betrieb aufhalten.
Der letztgenannte Punkt betrifft z. B. Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime. Denken Sie aber auch an externe Einrichtungen im Sozial und Gesundheitswesen, wie z. B. Behindertenwerkstätten, oder wenn Menschen mit geistigen Einschränkungen in separaten Wohneinheiten betreut werden. Auch das staatliche Regelwerk nennt in der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ einige Kriterien, die in die ähnliche Richtung weisen.
Demnach brauche Sie einen Flucht- und Rettungsplan:
- wenn die Fluchtwegführung unübersichtlich ist
- wenn sich in einem Gebäude viele ortsunkundigen Personen aufhalten, wie Besucher, Kunden, Publikum etc.
- wenn eine erhöhte Gefährdung besteht, z. B. durch Explosionsgefahr, oder wenn im Brandfall gefährliche Substanzen freigesetzt werden.
Sehen Sie die genannten Beispiele keinesfalls als eine abschließende Aufzählung an. Es gibt viele Einzelfälle, die nicht genau dieser Auflistung zugeordnet werden können, aber dennoch einen Flucht- und Rettungsplan rechtfertigen, so etwa:
- wenn die Zufahrt von Feuerwehr oder Rettungswagen erschwert ist und sich z. B. aufgrund enger Zufahrten verzögern kann.
- wenn eine Rettung von außen erschwert ist, weil an eine Fassade z. B. keine Leitern angelegt werden können.
- wenn Flucht- und Rettungswege von den üblichen innerbetrieblichen Laufwegen abweichen.
Maßgeblich ist letztendlich Ihre Gefährdungsbeurteilung, in der Sie die Aspekte der Fluchtwegführung, Gefährdung und Rettungsmöglichkeiten kritisch betrachten. Auch bei Brandschutztüren gibt es Besonderheiten, die Sie beachten sollten.