Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Im persönlichen Kontakt klären wir gemeinsam Ihre Fragen und erörtern Chancen für Ihr Unternehmen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Rechtzeitige Prüfungen helfen Unfälle zu vermeiden
Immer wieder zeigt sich: Viele Unfälle am Arbeitsplatz könnten verhindert werden, wenn vorgeschriebene Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen rechtzeitig durchgeführt würden. Aber nicht nur das richtige Timing zählt, denn sämtliche Prüfungen, deren Intervalle, Inhalte und Ergebnisse müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung auch dokumentiert werden. Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen, haben Sie mit LTC den richtigen Partner gefunden. Unsere Experten haben ein effizientes Prüfobjektmanagement entwickelt, das sich auch für Ihr Unternehmen auszahlt.
Klar geregelt – die „Prüfungsordnung“ des Gesetzgebers
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat jeder Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, seinen Beschäftigten nur jene Arbeitsmittel an die Hand zu geben, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zudem, Art, Umfang und Fristen entsprechender Prüfungen zu ermitteln (§ 3 Abs. 3 BetrSichV).
Wir behalten den Überblick
Wie, wann und wie oft Anlagen und Betriebsmittel (Prüfobjekte) zu kontrollieren sind, haben wir in unserem Prüfobjektmanagement (POM) zusammengefasst – derzeit etwa 420 Regelwerke und rund 2.400 Prüfvorschriften. Das „Herzstück“ von POM ist eine umfassende, ständig zentral aktualisierte Datenbank mit Prüfvorschriften, Prüfobjekten, Prüfungsanlässen und -intervallen, Prüfungsinhalten und geforderten Prüferqualifikationen. Zusätzlich zu den Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht sind auch Vorgaben aus dem Baurecht, dem Brandschutz und dem Umweltschutz und verwandten Rechtsgebieten in POM enthalten. Vertrauen Sie auf unser Know-how – wir helfen Ihnen, notwendige Prüfungen effizient zu verwalten und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wir sorgen für das richtige Timing. Und mehr
Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Prüfobjektmanagements:
- Erfassung der Firmenstruktur
- Datenaufnahme und -pflege aller prüfbedürftigen Arbeitsmittel und Anlagen
- Zuordnung der Prüfer zu den Arbeitsmitteln
- Zuordnung der Verantwortlichen im Betrieb zu den Prüfobjekten
- Sicherstellen des Einhaltens von Prüfterminen und Dokumentation
- Gewährleistung der Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte in Bezug auf „externe“ Prüfvorschriften, sprich: Vorgaben aus staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, Normen und technischen Regelwerken
- Sicherstellung von Zugriffs-/Eingabeberechtigungen
- Inventarisierung aller Arbeitsmittel
- Möglichkeit der Ergänzung „externer“ Prüfvorgaben durch interne „hauseigene“ Vorgaben (eigene Prüfvorschriften)
- Durchlaufen eines Eskalationsmanagements
- Importfunktion der Struktur, der Prüfobjekte und der bereits durchgeführten Prüfungen
- Erfassung der Standorte/Stammdaten
- Eigenständige, individuelle Prüffristenfestlegungen nach §3 oder §15 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung“) durch Anlage „eigener Prüfvorschriften“